Umwandlung von Gesellschaften
Unternehmen verändern sich – und mit ihnen die Strukturen. Ob Wachstum, Nachfolge oder strategische Neuausrichtung: Eine Umwandlung kann helfen, Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.
Unternehmen entwickeln sich – und mit ihnen die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Ob Wachstum, Nachfolge, Strukturvereinfachung oder Haftungsbegrenzung:
Eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung kann der richtige Schritt sein, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.
Wir begleiten Sie umfassend bei der steuerlichen Planung, Umsetzung und Nachbereitung von Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) – immer mit dem Ziel, steuerneutrale Lösungen zu gestalten und wirtschaftliche Vorteile zu sichern.
1. Steuerliche Planung von Umwandlungen
Wir analysieren Ihre bestehende Unternehmensstruktur und entwickeln auf dieser Grundlage steuerlich optimale Lösungen für die geplante Umwandlung. Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
- Steuerliche Folgen einer Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung oder Formwechsel
- Voraussetzungen für steuerneutrale Einbringungen (§§ 20 ff. UmwStG)
- Gestaltung von Gesellschafterdarlehen, Verlustvorträgen und Sonderbetriebsvermögen
- Auswirkungen auf Ertragsteuern, Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer
2. Umsetzung und Begleitung des Umwandlungsvorgangs
Wir arbeiten eng mit Notaren, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine reibungslose und rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Unsere Unterstützung umfasst:
- Erstellung und Prüfung steuerlicher Übertragungsbilanzen und Umwandlungsbilanzen
- Ermittlung und Dokumentation der Buchwerte bzw. gemeinen Werte
- Prüfung der Voraussetzungen für steuerliche Rückwirkung (§ 2 UmwStG)
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und steuerlichen Einzelfragen
3. Umwandlungen im Rahmen von Nachfolge und Strukturierung
Gerade bei der Unternehmensnachfolge oder der Einbindung von Familienmitgliedern ist die Umwandlung ein zentrales Gestaltungsinstrument. Wir beraten bei:
- Einbringung von Einzelunternehmen in Kapitalgesellschaften
- Umwandlung von Personengesellschaften in GmbHs oder GmbH & Co. KGs
- Vorweggenommene Erbfolge und Nachfolgeplanung mit Umwandlungsbezug
- Kombination von Umwandlungen mit Holding- und Familienstrukturen
Unser Ansatz
Wir verbinden steuerrechtliche Präzision mit praktischer Erfahrung in der Umsetzung. Jede Umwandlung betrachten wir ganzheitlich – unter Berücksichtigung von Gesellschaftsrecht, Bilanzierung, Steuerrecht und betriebswirtschaftlichen Zielen.
Durch vorausschauende Planung vermeiden wir steuerliche Risiken und schaffen die Grundlage für nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Ihr Experte:
Tobias Jansen
Steuerberater
Dipl. Wirtschaftsjurist (FH)